Trummer & Partnerinnen
Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir sind Ihre Steuerberatung GmbH
Lohnsteuerformulare zum Download
Leitgedanken
Die Leitsätze unseres Handelns
- Wir bekennen uns zum kreativen Unternehmertum und zum Recht des Einzelnen auf Erfolg.
- Wir sind unabhängige und verlässliche Partner.
- Wir haben Zeit für unsere Kunden.
- Wir schätzen die Toleranz und Loyalität innerhalb unseres Teams. Das gewährleistet ein Arbeiten in Freude und Freundschaft.
- Wir kooperieren mit den Behörden. Die Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Akzeptanz und Fairness.
- Wir leben und arbeiten in einer Region mit einer hohen Lebensqualität und gesunder Umwelt. Wir begegnen diesem wertvollen Gut mit hoher Verantwortung.
- Wir streben gemeinsam mit unseren Kunden nach dem Platz an der Sonne.
Leistungen
Wir sind unabhängige und verlässliche Partner
Unsere Leistung orientiert sich an den individuellen Anforderungen unserer Auftraggeber.
Wir begleiten Sie schon von der ersten Idee bis zur Unternehmensgründung.
Unsere Aufgaben sind die Beratung in Steuerangelegenheiten für Unternehmer, Selbstständige und Einzelpersonen. Wir führen die Buchhaltung und Lohnverrechnung, erstellen die Bilanzen und Steuererklärungen. Zusätzlich beraten wir unsere Partner im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Ihnen bringen wir Kompetenz, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein entgegen und erwarten gleichzeitig eine faire Partnerschaft.
Die absolute Verschwiegenheit ist selbstverständlich. Wir tragen wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Basis unserer Partner abzusichern und begleiten sie auf ihrem Weg zu künftigen Erfolgen.
Trummer & Partnerinnen
Unser Team ist fachlich und menschlich kompetent
Wir stellen uns ganz auf ihre Bedürfnisse ein. Wir arbeiten maßgeschneidert.
Mit vollem Einsatz versuchen wir, für unsere Partner die bestmöglichen Lösungen zu finden. Ihnen widmen wir unser Wissen, unsere Erfahrung und unsere Kontakte.
Trummer & Partnerinnen
Team
Mag. Christian Trummer
Lisa Streußnig-Berger LL.B
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 22
l.berger@trummer-partnerinnen.at
Claudia Royer MSc.
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.royer@trummer-partnerinnen.at
Renate Portenkirchner
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 25
r.portenkirchner@trummer-partnerinnen.at
Barbara Reitegger
Carina Pramhaas
Tel.: +43 (0) 3682 25660 – 26
c.pramhaas@trummer-partnerinnen.at
Pamela fuchs
Slavka Obrenovic
Manuela Perstling
Trummer & Partnerinnen
Kontaktinformation
Trummer & Partnerinnen
Steuerberatung GmbH
Ahornerstraße 197
8952 Irdning-Donnersbachtal
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Individuelle Termine gerne auch außerhalb der Kanzleizeiten!
Impressum | AAB | Datenschutz
Trummer & Partnerinnen Steuerberatung GmbH
Neues
Auswirkungen der Pandemie auf Liebhaberei
Unlängst hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und
Klarstellungen vorgenommen.
Steuerliches Wohlverhalten für Gewährung von COVID-19 Beihilfen
Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren
steuerlichem Wohlverhalten ab.
Steuerfreie Tagesgelder für Dienstreisen?
Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden.
Tagesgelder sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt
abrechnet.
Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für Photovoltaikanlagen
Rückwirkend mit 1.1.2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz novelliert und eine unbeschränkte
Befreiung für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom eingeführt.
Grenzüberschreitendes coronabedingtes Home-Office
Bei Arbeitgebern, deren Dienstnehmer insbesondere aufgrund der derzeitigen COVID-19-
Pandemie grenzüberschreitend im Homeoffice tätig sind, kann es zu unterschiedlichen
steuerlichen Konsequenzen kommen.
Empfängerbenennung: Keine unzumutbaren Aufträge!
Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt über den wahren Empfänger von Zahlungen und damit
über die Anerkennung von Betriebsausgaben zu vermeiden, sollten regelmäßig alle zumutbaren
Abfragen hinsichtlich der eigenen Subunternehmer durchgeführt, ausgedruckt und archiviert
werden.
Vermietung von Immobilien einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer
Ob bei der Vermietung von für den GmbH-Gesellschafter angeschafften bzw. hergestellten
Immobilien durch die GmbH an den eigenen Gesellschafter Umsatzsteuer in Rechnung zu
stellen ist und der GmbH dafür zugleich auch der Vorsteuerabzug zusteht, hängt davon ab, ob
die Überlassung eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Umsatzsteuerbefreiung von Ärzten
Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien wurde ergänzt, dass eine Heilbehandlung auch
telefonisch erfolgen kann.
Lieferungen im Einfuhr-Versandhandel aus Drittstaaten ab 1.7.2021
Um Chancengleichheit zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen aus dem Drittland bei der
Belieferung von Privatpersonen mit Waren herzustellen, gelten ab 1.7.2021 neue
Bestimmungen zum Einfuhr-Versandhandel, wobei hinsichtlich des Orts der Lieferung und damit
dem Ort, an dem die Umsatzsteuer geschuldet wird, das Bestimmungslandprinzip eingeführt
wird.
Verlängerung der Stundungen, Ratenzahlungen und der Kurzarbeit
Vom Parlament wurde die Verlängerung der Stundung von Steuern und Abgaben um weitere
drei Monate bis 30.6.2021 beschlossen. Damit verschiebt sich auch die Möglichkeit des COVID-
19 Ratenzahlungsmodells um drei Monate nach hinten. Auch die Kurzarbeit wurde bis Ende Juni
2021 verlängert.